"Rotlichtaffäre"
oder kleine Wikipedia-Affäre?


Vorläufer und Nachwirkungen der großen Diffamierungskampagnen gegen
Oskar Lafontaine



 

Die Beschreibung von Rotlicht-Affären mag amüsant sein und den Voyeurismus befriedigen. Sie eignet sich zwar nicht für eine (immer einflussreicher werdende) Enzyklopädie wie die Wikipedia oder für eine thematische Auseinandersetzung über politische Ziele, aber vielleicht schon eher für einen Text über die Wählermanipulation. Um dennoch eine enzyklopädische Relevanz zu konstruieren, bezog man sich in der Wikipedia auf unbewiesenen Behauptungen von "Verstrickungen" mit hinzuphantasierten Gewährungen von Steuervorteilen und untergeschobenen Warnungen vor geplanten Polizeirazzien.

In diesem Sinne fügte am 8.8.04 um 13:37 Uhr ein Anonymus mit der IP 80.129.8.190 folgende Passage in den Wikipedia-Artikel über Oskar Lafontaine:
 

1993 recherchiert der Journalist Kuno Haberbusch für das Nachrichtenmagazin "Panorama" in der sog. ''Rotlichtaffaire'' über Verstrickungen Lafontaines im Rotlichtmilieu. Unter anderem soll Lafontaine während seiner Amtszeit als Oberbürgermeister von Saarbrücken einem befreundeten Bordellbesitzer Steuervorteile gewährt und Informationen über bevorstehende Razzien ins Rotlichtmilieu weitergeleitet haben. Lafontaine verweigert die Stellungnahme und verhindert die Ausstrahlung der Reportage durch eine gerichtliche Verfügung. Er kritisiert die unbewiesenen Vorwürfe als "Schweinejournalismus" und setzt 1994 eine Änderung des saarländischen Presserechts durch, das die redaktionelle Kommentierung von Gegendarstellungen verbietet.
 

Am selben Tag um 13:56 Uhr legte Anonymus nach:
 

1992 deckt das Nachrichtenmagazim "Der Spiegel" auf, daß Oskar Lafontaine ungerechtfertigte Bezüge aus früheren Ämtern erhält. Der saarländische Landesrechnungshof bestätigt diese Auffassung später und Lafontaine muß rund 230.000 DM zurückerstatten.
 

Damit erschöpfen sich seine Beiträge von der IP (sh. http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Spezial:Contributions&target=80.129.8.190), aber wahrscheinlich nicht unter anderen IPs oder unter den üblichen wiedererkennbaren Pseudonymen.

Am 6.7.2005 um 0:44 Uhr schrieb Dirk33 dazu:
 

Das meiste was da unter Politisches steht hat m. E. nichts mit Politik zu tun: Z.B

  • Schmidts Sekundärtugenden

  • ungerechtfertigte Bezüge aus früheren Ämtern

  • Rotlichtaffäre

  • das Attentat von 1990

  • Fremdarbeiterdiskussion

Der Punkt hieße zutreffender Vermischtes. Besser als dieses Boulevardpresse zitieren fänd ich ein paar Sätze zu Lafontaines Vorstellungen in der Wirtschafts und Sozial - Politik. Welche übrigens größtenteils zum Bruch mit der SPD führten.--Dirk33 6. Jul 2005 04:44 (CEST). Darauf antwortete der  mehrfach gesperrte "Zollstock":
 

Unangehme Themen sollen aus wahltaktischen Gründen herausgenommen werden? Nein Danke. Wir brauchen keine Mainipulationen! Zollstock 7. Jul 2005 09:24 (CEST ).

 

Bemerkenswert ist danach folgender anonymer Eintrag und die Antwort von "Jesusfreund":
 

Affären

 

Also, was noch deutlich überarbeitungswürdig ist, ist der Abschnitt Affäiren. Dort steht das, was bei den meisten als "Pensionsaffiare" bzw. "Rotlichtaffäire" bruchstückhaft im Gedächtnis hängen geblieben ist, aber das entspricht nicht dem, was damals geschrieben wurde. Nach meinem POV hat damals der Spiegel Lafontaine niederschreiben wollen, aber naja. Jedenfalls habe ich einige Dinge anders in Erinnerung, und die Fakten sollten -natürlich ohne meine POV- gründlich recherchiert und richtig dargestellt werden.

"1992 deckte das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" auf, dass Oskar Lafontaine ungerechtfertigte Bezüge aus früheren Ämtern erhielt. Der saarländische Landesrechnungshof bestätigte diese Auffassung später und Lafontaine musste rund 230.000 DM zurückerstatten."

Soweit ich mich erinnern kann, wurden von der Staatskasse an Lafontaine aufgrund einer Interpretation einer Vorschrift - die pikanterweise von der CDU-Vorgängerregierung stammte - die besagten Bezüge ausgezahlt. Lafontaines "Fehler" bestand darin, seien eigenen Gehaltszettel nicht auf rechtsfragwürdige Zuvielzahlngen überprüft zu haben. Ob diese Zahlungen "ungerechtfertigt" waren und Lafontaine sie deswegen zurückzahlen hätte müssen, hätte nur ein Gericht im Streitfall feststellen können. Dazu kam es aber nicht, den Lafontaine zahlte die Summe freiwillig zurück. Der Rechnnungshof trifft keine rechtsverbindlichen Entscheidungen, sondern gibt nur seine Rechtsauffassung wieder.

"1993 recherchierte der Journalist Kuno Haberbusch für das Nachrichtenmagazin "Panorama" in der sog. Rotlichtaffäre über Verstrickungen Lafontaines im Rotlichtmilieu. Unter anderem soll Lafontaine während seiner Amtszeit als Oberbürgermeister von Saarbrücken einem befreundeten Bordellbesitzer Steuervorteile gewährt und Informationen über bevorstehende Razzien ins Rotlichtmilieu weitergeleitet haben. Lafontaine verweigerte die Stellungnahme und verhinderte die Ausstrahlung der Reportage durch eine gerichtliche Verfügung. Er kritisierte die unbewiesenen Vorwürfe als "Schweinejournalismus" und setzte 1994 eine Änderung des saarländischen Presserechts durch, das die redaktionelle Kommentierung von Gegendarstellungen verbot."

Soweit ich mich erinnern kann, hat irgendein durchgeknallter Krimineller namens Hugo Lacour, als er gefasst wurde, behauptet, er könne Lafontaine mit Pornobildern aus einer Rotlichtbar erpressen. Der Spiegel und andere sprangen dann auf diesen Zug auf, ohne dass je ein einziger Beweis dieser Behauptungen vorgelegt worden wäre. Lafontaine hat keineswegs die Stellungnahme verweigert, sondern widersprochen: http://www.dhm.de/lemo/html/1993/:
"16.1. Nach einem Bericht des Hamburger Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" unterhält der saarländische Ministerpräsident Oskar Lafontaine (SPD) Kontakte zur Unterwelt. Lafontaine weist alle Vorwürfe in der "Rotlichtaffäre" zurück."
Danach hat er tatsächlich das Presserecht verschärft, und die saarländische Presse schrie "Zensur!". Allerdings wurden Kommentierungen der Gegendarstellung nicht generell verboten, sondern durften nur nicht auf der selben Seite erfolgen

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/rs19980114_1bvr199594: "Zusätze zur Gegendarstellung sind nicht statthaft. Eine Erwiderung darf nicht auf derselben Seite erfolgen und muß sich, sofern sie in derselben Nummer des Druckwerkes oder am selben Tag erscheint, auf tatsächliche Angaben beschränken (bisher: Wer sich zu der Gegendarstellung in derselben Nummer äußert, muß sich auf tatsächliche Angaben beschränken)."
Die Verfassungsbeschwerde gegen das neue Recht hatte keinen Erfolg, die Änderung wurde aber bezgl. der Kommentierung von der CDU Später zurückgenommen.

80.172.32.11 20:40, 11. Okt 2005 (CEST)

Wurde überarbeitet, danke für die Hinweise und Belege. Jesusfreund 21:29, 11. Okt 2005 (CEST)

 

Aber was hat "Jesusfreund" tatsächlich von diesen Argumenten berücksichtigt?

 

 

Vor Jesusfreund, 11.10.05, 17:45 Uhr

 
 

Nach Jesusfreund, 11.10.05, 20:24 Uhr:

 

 
 

1992 deckte das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" auf, dass Oskar Lafontaine ungerechtfertigte Bezüge aus früheren Ämtern erhielt. Der saarländische Landesrechnungshof bestätigte diese Auffassung später und Lafontaine musste rund 230.000 DM zurückerstatten.

Soweit ich mich erinnern kann, wurden von der Staatskasse an Lafontaine aufgrund einer Interpretation einer Vorschrift - die pikanterweise von der CDU-Vorgängerregierung stammte - die besagten Bezüge ausgezahlt. Lafontaines "Fehler" bestand darin, seinen eigenen Gehaltszettel nicht auf rechtsfragwürdige Zuvielzahlungen überprüft zu haben. Ob diese Zahlungen "ungerechtfertigt" waren und Lafontaine sie deswegen zurückzahlen hätte müssen, hätte nur ein Gericht im Streitfall feststellen können. Dazu kam es aber nicht, den Lafontaine zahlte die Summe freiwillig zurück. Der Rechnungshof trifft keine rechtsverbindlichen Entscheidungen, sondern gibt nur seine Rechtsauffassung wieder.

 

 

1992 fand das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" heraus, dass Lafontaines Pensionsansprüche aus seiner Zeit als Oberbürgermeister Saarbrückens nicht ordnungsgemäß mit seinen Bezügen als Ministerpräsident verrechnet waren und er zuviel Geld erhalten hatte. Dies war auf eine unklare Vorschrift im Beamtenrecht zurückzuführen, die die vorherige CDU-Regierung eingeführt hatte. Es wurde aber in den Medien als "Pensionsaffäre" Lafontaines dargestellt. Nachdem der saarländische Landesrechnungshof die Auffassung des Spiegel unterstützte, zahlte er ohne Gerichtsverfahren rund 230.000 DM zurück.

 

 

 

 

 

 

 

1993 recherchierte der Journalist Kuno Haberbusch für das Nachrichtenmagazin "Panorama" in der sog. ''Rotlichtaffäre'' über Verstrickungen Lafontaines im Rotlichtmilieu. Unter anderem soll Lafontaine während seiner Amtszeit als Oberbürgermeister von Saarbrücken einem befreundeten Bordellbesitzer Steuervorteile gewährt und Informationen über bevorstehende Razzien ins Rotlichtmilieu weitergeleitet haben.

Lafontaine verweigerte die Stellungnahme und verhinderte die Ausstrahlung der Reportage durch eine gerichtliche Verfügung. Er kritisierte die unbewiesenen Vorwürfe als "Schweinejournalismus" und setzte 1994 eine Änderung des saarländischen Presserechts durch, das die redaktionelle Kommentierung von Gegendarstellungen verbot.

 

1993 recherchierte der Journalist Kuno Haberbusch für das Nachrichtenmagazin "Panorama" über Beziehungen Lafontaines zu einigen Saarbrücker Nachtlokalen aus seiner Zeit als Oberbürgermeister Saarbrückens. Dies nannten die Medien "Rotlichtaffäre". Unter anderem sollte Lafontaine während seiner Amtszeit als Oberbürgermeister von Saarbrücken einem befreundeten Bordellbesitzer Steuervorteile gewährt und Informationen über bevorstehende Razzien ins Rotlichtmilieu weitergeleitet haben.

Lafontaine verweigerte die Stellungnahme und verhinderte die Ausstrahlung der Reportage durch eine gerichtliche Verfügung. Er bestritt nicht, dass er sich öfter in den Lokalen aufhielt, aber er wies sämtliche daraus abgeleiteten unbewiesenen Vorwürfe und Verdächtigungen zurück und kritisierte sie als "Schweinejournalismus".
1994 setzte er deswegen eine Änderung des saarländischen Presserechts durch, das die redaktionelle Kommentierung von Gegendarstellungen auf derselben Seite verbot
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Die Affäre beschädigte vor allem seinen Ruf außerhalb des Saarlandes, innerhalb der saarländischen Bevölkerung und vor allem in der Saar-SPD selbst war die Anzahl der Kritiker dagegen eher gering.

Soweit ich mich erinnern kann, hat irgendein durchgeknallter Krimineller namens Hugo Lacour, als er gefasst wurde, behauptet, er könne Lafontaine mit Pornobildern aus einer Rotlichtbar erpressen. Der Spiegel und andere sprangen dann auf diesen Zug auf, ohne dass je ein einziger Beweis dieser Behauptungen vorgelegt worden wäre. Lafontaine hat keineswegs die Stellungnahme verweigert, sondern widersprochen
(http://www.dhm.de/lemo/html/1993/)
:
 

"16.1. Nach einem Bericht des Hamburger Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" unterhält der saarländische Ministerpräsident Oskar Lafontaine (SPD) Kontakte zur Unterwelt. Lafontaine weist alle Vorwürfe in der "Rotlichtaffäre" zurück."
 

Danach hat er tatsächlich das Presserecht verschärft, und die saarländische Presse schrie "Zensur!". Allerdings wurden Kommentierungen der Gegendarstellung nicht generell verboten, sondern durften nur nicht auf der selben Seite erfolgen [sh. BVGE]:
 

"Zusätze zur Gegendarstellung sind nicht statthaft. Eine Erwiderung darf nicht auf derselben Seite erfolgen und muß sich, sofern sie in derselben Nummer des Druckwerkes oder am selben Tag erscheint, auf tatsächliche Angaben beschränken (bisher: Wer sich zu der Gegendarstellung in derselben Nummer äußert, muß sich auf tatsächliche Angaben beschränken.)."
 

Die Verfassungsbeschwerde gegen das neue Recht hatte keinen Erfolg, die Änderung wurde aber bezgl. der Kommentierung von der CDU später zurückgenommen.

 

 

 

Dies beschädigte seinen Ruf in der Bundesrepublik, jedoch nicht seine Popularität im Saarland und den Rückhalt für ihn in der Saar-SPD.

 

 

 

Trotz einiger Korrekturen mochte Jesusfreund das Wohl der "christlichen" Union anscheinend nicht ganz hintanstellen und deshalb trotz der starken Gegenargumente auf die diffamierenden Gerüchte gegen "Links" nicht verzichten.

In Wirklichkeit wirft nicht einmal der (heute noch online verfügbare) Spiegel-Artikel Lafontaine  die Gewährung von Steuervorteilen oder die Ankündigung von Razzien vor. Die Überschrift des Artikels vom 18.1.1993 lautet: "Die Geschichte des 'O.' - Nach seiner Pensions-Affäre kommt der sozialdemokratische Ministerpräsident des Saarlands, Oskar Lafontaine, durch halbseidene Freunde ins Gerede. Er selbst, zwei seiner Minister und der SPD-Fraktionschef Reinhard Klimmt stehen im Verdacht, einige Figuren aus dem Milieu mit Gefälligkeiten bedient zu haben."

Bei Google findet man aber mit [Razzien+Lafontaine+Haberbusch] weit über hundert Einträge (Stand 25.3.06), von denen sich die meisten auf die Wikipedia-Gerüchte beziehen. Dagegen konnte dort keine Quelle gefunden werden, die diesen Vorwurf irgendwie erhärtet und über die Weiterverbreitung der Gerüchte aus der Halbwelt hinausgeht. Bemerkenswert ist aber, dass man bei Google-Suche nach "Oskar Lafontaine" den Wikipedia-Artikel auf Platz 1 von angezeigten 937.000 Treffern findet (Stand 24.3.06), so dass die Gerüchteverbreitung wohl nirgends besser funktioniert.

Ohne die Entgleisung der "freien Enzyklopädie" bei der "Rotlichtaffäre" hier zu sehr zu dramatisieren, soll auch auf den Fall des "prominenten US-Journalisten John Seigenthaler" hingewiesen werden. "Der hatte seine eigene Biographie in der Wikipedia nachgeschlagen und erschrocken festgestellt, dass ihm dort eine Verwicklung in den Mord an US-Präsidenten Kennedy unterstellt wurde" (sh. heise.de, 6.12.05).

"Jesusfreund" blieb trotz Hinweis auf das Zitat des Deutschen Historischen Museums (DHM) bei der diffamierenden Darstellung: "Lafontaine verweigerte die Stellungnahme", als ob ein prominenter Politiker zu jedem Gerücht unter der Gürtellinie eine Stellungnahme abgeben sollte. Dies mögen die scheinbar Jesus-treuen Voyeuristen in den USA erwarten. Aber in Europa brauchen wir kein Lewinski-Tribunal, für das die größten Lügner und Heuchler eine "Wahrheitskommission" einrichten. Überhaupt sind solche Diffamierungen gegen Lafontaine nur ein Teil der medienweiten Dauerkampagnen, die die Neoliberalen Best-"Verdiener" und ihre Nachbeter gerade gegen ihn als wichtigsten Kritiker der Arbeitsplatzvernichtung durch Umverteilung nach oben führen (sh. rossaepfel-theorie.de).

Zum Missbrauch der Wikipedia als Propagandaplattform für die Umverteilung nach oben  siehe auch den Artikel von Rudolf Stumberger: "Der Internet-Krieg der Editoren", Telepolis, 15.3.06, in dem es insbesondere um die Propaganda-Millionen der arbeitgeberfinanzierten INSM und ihrer Nachbeter geht.

Die Manipulation durch die best-"verdienenden" Meinungsmachern für die Umverteilung nach oben in ihre eigenen Taschen führt zu einer einer erheblichen Niveauschwächung der Wikipedia bei den Verteilungs- und Manipulationsthemen einschließlich Steuern, Medien, Demokratie, Plutokratie, Parteien, Politikern usw., während sie bei anderen Themen schon ein beachtliches Niveau erreicht hat. Aber die Schwäche bei den Volksverdummungsthemen teilt sie mit den meisten anderen Medien (sh. rossaepfel-theorie.de), denn auch die Wikipedia- Editoren sind vielfach Opfer und nicht selten wohl auch Täter der Manipulation.




 

 

 

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